DeutschWarendorfPresseberichte2016Schulung der Vorstände und Fachberater/innen

Schulung der Vorstände und Fachberater/innen

Zur Schulungsveranstaltung am 13. Februar 2016 waren die Vorstände und interessierte Mitglieder in das Vereinsheim des Kleingartenvereins Ahlen „Süd“ eingeladen. Die Tagesveranstaltung war sehr gut besucht.

Fachberatung zum Thema „Beibringen von Forderungen“ war das Thema des Vormittags. 
Referent Dirk Vilmar vom Bezirksverband Bielefeld erklärte den Teilnehmern die Grundlagen einer Forderung. Beginnend mit der Stellung einer Rechnung, weiter über das außergerichtliche Mahnverfahren, bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren.   Dass dieses Thema sehr aktuell ist, wurde durch die vielen Fragen der Teilnehmer bestätigt, und Herr Vilmar konnte sie zur Zufriedenheit aller beantworten.

Nach einem gemeinsamen Mittagessen referierte der 1. Vorsitzende des Bezirksverbandes, Rolf Rosendahl, über das Thema: „Umgang mit Konflikten im Kleingartenverein“.
Es ist schon erstaunlich: Keiner will sie- dennoch sind sie uns ein ständiger und vertrauter Begleiter. So lange es Menschen gibt, sind diese nicht immer einer Meinung und Konflikte sind normal. Auch in Kleingartenvereinen gibt es Konflikte. Ursachen dafür sind: Verkommen lassen der Gärten, Lagerung von Müll und Unrat in den Gärten, Bauen ohne Genehmigung, oder auch Nichtentrichten von Pacht und Beiträgen.

„Miteinander reden und vor allem erst einmal zuhören, könnte viele Unannehmlichkeiten und auch unnötige Kosten sparen“, so Rosendahl in seinen Ausführungen. „Anstatt mit dem Vorstand zu reden, suchen einige Mitglieder dann anwaltliche Hilfe, um die Streitigkeit vor Gericht zu klären. 
Das ist nicht notwendig, denn für solche Fälle sieht die Satzungen der Kleingärtnervereine eine Regelung vor, und zwar die Schlichtung, die jeder Klage vorgeschaltet sein muss“, so Rolf Rosendahl.
Anschließend erklärte der Vorsitzende, wie eine Schlichtung durchgeführt wird und welche Formen und Fristen dabei beachtet werden müssen.
„Wird bei der Vereinsinternen Schlichtung keine Einigung erzielt, so kann dann der Schlichtungsausschuss des Bezirksverbandes angerufen werden. Erst danach ist der Klageweg vor die Gerichte zulässig“, so Rosendahl. 

Zu diesem Thema wurden abschließend Fragen zur Zufriedenheit der Teilnehmer beantwortet.
Abschließend bedankte sich der Vorsitzende für die rege Beteiligung und wünschte den Teilnehmern einen guten Nachhauseweg.

Werner Vieting
(Medienbeauftragter)