DeutschWarendorfPresseberichte2017Gründung eines Kleingärtnervereins in Warendorf

Gründung eines Kleingärtnervereins in Warendorf

Warendorf hat einen Kleingartenverein
Er heißt „Krumme Gurke“
Der 22. Kleingartenverein im Kreis Warendorf heißt „Krumme Gurke“. Es kann zwar noch dauern, bis es auch ein Gelände zur Einrichtung der Gärten gibt, aber da der Anspruch in der Landesverfassung verankert ist, sollte es daran nicht scheitern.

Nach rund eineinhalb Stunden war es soweit: „Damit ist die Satzung angenommen und wir haben einen Vorstand, der die Arbeit aufnehmen kann“, strahlte Rolf Rosendahl, als die Anwesenden im Saal der Gaststätte Emshof den Kleingartenverein Warendorf offiziell aus der Taufe gehoben haben. Er heißt „Krumme Gurke“. Als Vorsitzender des Bezirksverbandes der Kleingärtner im Kreis hatte Rosendahl mit seinem Stellvertreter Georg Schweins die Versammlung geleitet und so die Geburtsstunde des 22. Kleingärtnervereins im Kreisgebiet miterlebt.

Ein Vorstandsteam hat sich auch gleich gefunden. Gaby Schulte wurde zur ersten Vorsitzenden gewählt, Gabriele Welling ist ihre Stellvertreterin, die Schriftführung übernimmt Petra Ferch und Claudia Günther wurde zur Kassiererin gewählt. Als Beisitzer fungieren Jakob Lewin und Anna Vinke.

Eins wird in den Warendorfer Kleingärten sicher nicht geregelt sein: die Formen des anzubauenden Gemüses. Den der Kleingärtnerverein Warendorf, der am Montag gegründet wurde, trägt nach dem Willen der Gründungsversammlung den Namen Kleingärtnerverein „Krumme Gurke“ Warendorf.

Der Name ist sicher auch ein Hinweis darauf, dass die Gründungsmitglieder die Sache zwar mit der nötigen Ernsthaftigkeit – aber auch mit Freude an der gemeinsamen Vereinsarbeit angehen. Grundlage für das gemeinsame Handeln ist neben Gesetzen und Verordnungen die gemeinsame Satzung, die immerhin 38 Paragrafen umfasst und in einem kleinen grünen Taschenbuch vorliegt. „So kompliziert hatte ich mir das nicht vorgestellt“, gab die spätere Schriftführerin beim ersten Blick in das Werk zu. Doch die Erläuterungen der beiden erfahrenen Kleingärtner brachten einen schnellen Überblick über die wichtigsten Inhaltspunkte der Mustersatzung, die für die „Krumme Gurke“ einstimmig angenommen wurde.Wenn dann ein Gelände für die Kleingartenanlage gefunden wurde, könne man immer noch eine zum Gelände passende Umbenennung des Vereins beschließen, waren sich die Anwesenden einig.

Doch bis dahin haben die Mitglieder und vor allem ihr Vorstand noch einiges zu tun. Nach der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und der Registrierung aller potenziellen Kleingärtner, die den Mitgliedsantrag unterschrieben haben, kann der Verein an die Stadt Warendorf herantreten, um eine Fläche für ihr Vorhaben zu beantragen. „Dort muss dann der Stadtrat reagieren“, erläuterte der Bezirksvorsitzende, Rolf Rosendahl, dass die NRW-Verfassung die Kommunen in die Pflicht nehme.
Bis eine passende Fläche gefunden ist und Bebauungs- und Grünflächenpläne angepasst werden, könnten jedoch noch rund zwei Jahre ins Land gehen, bevor aus den Vereinsmitgliedern aktive Kleingärtner werden. Solange wird der Mitgliedsbeitrag bewusst niedrig gehalten: 10 Euro. Mit dem Geld werden unter anderem die Vereinseintragung und sonstige Verwaltungskosten beglichen. Später kommen zum Vereinsbeitrag noch Pacht und Versicherung hinzu. Je nach Parzellengröße schätzte Rosendahl die jährlich anfallenden Kosten auf nicht mehr als 200 Euro.

Der Dank des Bezirksvorsitzenden galt Andrea Kleene-Erke, die vor einigen Monaten den Anstoß zur Gründung eines Kleingartenvereins gegeben hatte und während der Gründungsversammlung auch weiterhin ihre Unterstützung zusicherte.

Vor der Gründung erläuterten Rolf Rosendahl und Georg Schweins die Bedeutung des Kleingartenwesens, dass NRW als einziges Bundesland in seiner Verfassung festgeschrieben habe. Im Vergleich zu sogenanntem Grabeland verfügen Kleingärten über einen Kündigungsschutz. Durch die Mitgliedschaft im Bezirks- und Landesverband kommen den Kleingärtnern weitere Vorteile zugute, wie vom Verband organisierte Schulungen, günstige Versicherungen oder die Unterstützung der Vorstände bei ihrer Arbeit.

Über den Verband könne die Stadt Fördergelder beim Land beantragen, die bis zu 80 Prozent der Kosten für die Erschließung der Kleingartenanlage decken. Dafür ist eine offizielle Kleingartenanlage dann auch ein öffentliche Grün-fläche, die grundsätzlich auch für Spaziergänger geöffnet sein müsse. Die eingezäunten Gartenparzellen dürften jedoch nicht betreten werden. Bei Arbeitseinsätzen, die in überschaubaren Rahmen auf die Kleingärtner zukämen, lerne man zudem seine Nachbarn besser kennen.

Andreas Engbert
Westfälische Nachrichten

Lokalseite Warendorf

Georg Schweins und Bernd Rosendahl freuten sich, dass die örtlichen Kleingärtner nun den 22. Kleingärtnerverein im Kreis Warendorf gründeten. Der Name lautet fürs erste „Krumme Gurke“.Grundlage einer gemeinsamen Kleingartenanlage ist die Satzung. Foto: Andreas Engbert